Charta Ausschuss für Vergütung und Personalwesen (CHRC)
Die Expertise des CHRC in Personal- und Vergütungsfragen
Zweck
Das CHRC ist ein Fachausschuss des Verwaltungsrats der Holding. Seine Aufgabe besteht darin, den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufsichtspflichten zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf alle Fragen im Zusammenhang mit Personal- und Vergütungsthemen der Gruppe.
Aufgaben
Der CHRC führt die unten aufgeführten Aufgaben sowie alle anderen Pflichten aus, die durch geltendes Recht oder Börsenregeln und -anforderungen vorgeschrieben sind oder dem CHRC vom Verwaltungsrat übertragen wurden.
1. Vergütungspolitik
- Periodische Überprüfung der Vergütungspläne (einschließlich, aber nicht beschränkt auf kurzfristige Anreize und langfristige Anreize, Aktienplanregelungen, feste/variable Vergütung, Obergrenzen für variable Vergütungen, Budgets für zusätzliche/neue Mitglieder des Gruppenmanagements) des Verwaltungsrats und des Gruppenmanagements;
- Empfehlung/Vorschlag des Plans und der Elemente an den Verwaltungsrat, die im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen, der Geschäftsmission und der Strategie stehen sollten;
- Überprüfung potenzieller Risiken, die sich aus den Vergütungspraktiken und -richtlinien der Gruppe ergeben.
2. Vergütungsbericht
- Überprüfung des Vergütungsberichts, der von der Konzernleitung erstellt wird;
- den Vergütungsbericht mit den Wirtschaftsprüfern besprechen;
- Empfehlung/Vorschlag zur Genehmigung des Vergütungsberichts an den Verwaltungsrat;
- Vorbereitung von Vergütungs- und Leistungsangelegenheiten für die Generalversammlung.
3. Entschädigung des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und anderer Führungskräfte (VP-Ebene)
- zusammen mit dem CEO funktionale und individuelle Ziele für die Konzernleitung festlegen;
- jährliche Bewertung der Leistung der Konzernleitung und der leitenden Angestellten (soweit erforderlich) im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben;
- dem Verwaltungsrat die Vergütung der Konzernleitung und der leitenden Angestellten (soweit erforderlich) sowie die Vergütung des Verwaltungsrats zu empfehlen;
- dem Verwaltungsrat die Ernennung und Entlassung von Mitgliedern der Geschäftsleitung der Gruppe sowie alle arbeitsvertraglichen Angelegenheiten der Geschäftsleitung der Gruppe zu empfehlen;
- regelmäßige Treffen mit dem CEO zur Überprüfung von Personal-/Vergütungsangelegenheiten;
- Anforderung externer Vergütungsbenchmarks oder Beauftragung externer Vergütungsberater, falls dies als notwendig erachtet wird.
4. Personalwesen
- Überwachung, Kontrolle und Vorschlag von Anpassungen und Änderungen an den Vorstand in Bezug auf die Gesamtstrategie im Personalbereich;
- Überprüfung und Bewertung der Pläne und Programme der Konzernleitung zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern, zu Schulungs- und Entwicklungsinitiativen, zur Karriereentwicklung und zur Bereitstellung hochkarätiger Talente, um die Ziele des Konzerns zu unterstützen und zu erreichen;
- Beaufsichtigung und Überprüfung der Pläne der Gruppe für die Nachfolge und Entwicklung von Führungskräften;
- regelmäßiges Feedback und Coaching für den CEO und das Senior Management bereitstellen.
5. Kennzahlen zur Nachhaltigkeit
- Überprüfung der Fortschritte in Bezug auf Integration und Vielfalt (d.h. % Frauen in Führungspositionen);
- Überprüfung des Mitarbeiterengagements und der Mitarbeiterbindung (z.B. % Fluktuationsrate, Engagementbewertung);
- Überprüfung der Fortschritte bei der Gewinnung und Entwicklung von Talenten (d.h. % der Schlüsselpositionen, die mit internen Kandidaten besetzt werden);
- Überprüfung des gesellschaftlichen Engagements.
6. Weitere Verantwortlichkeiten
- Durchführung einer jährlichen Selbstevaluierung der Leistung des CHRC;
- Überprüfung und Neubewertung der Angemessenheit dieser Charta auf jährlicher Basis und Vorlage von Änderungsvorschlägen an den Vorstand zur Genehmigung.
Befugnisse
Das CHRC hat vollständigen und uneingeschränkten Zugang zum Management, den Büchern und Aufzeichnungen der Gruppe und kann alle erforderlichen Informationen einholen. Alle Anfragen müssen über den CEO der Gruppe geleitet werden.
Zusammensetzung
Das CHRC setzt sich aus Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Alle Mitglieder müssen nicht-exekutiv und unabhängig sein, basierend auf der Bewertung des Vorstands.
Sitzungen
1. Allgemein
Das CHRC hält mehrmals im Jahr oder auf Antrag eines seiner Mitglieder eine ordentliche Sitzung ab.
Der Vorsitzende des CHRC erstellt im Vorfeld jeder Sitzung eine Agenda. Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens zwei Mitglieder des CHRC anwesend sein.
2. Protokolle
Das Protokoll wird in der Regel vom Sekretär des Verwaltungsrats oder einer vom Vorsitzenden des CHRC damit beauftragten Person geführt.
Das Protokoll wird den Mitgliedern des CHRC vor der nächsten Sitzung zur Überprüfung und Genehmigung auf der nächsten Sitzung vorgelegt.
Der CHRC erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und legt das Protokoll des CHRC den Mitgliedern des Verwaltungsrat zur Kenntnisnahme und als Grundlage für die Verabschiedung einschlägiger Beschlüsse vor.